Auf dieser Seite erzähle ich Dir, was ich in meinem Alltag als Generationenberater erlebe.

Was Menschen wie Dir passiert ist.

Teilweise Gutes, weil sie vorher alles notwendige geregelt hatten.       

Teilweise sehr schlimme Dinge, weil sie vorher es nicht für sich geregelt hatten.

Das Ergebnis eines Finanz(be)raters Februar 2017

Vor ein paar Tagen kam ich durch einen meiner Kunden zu diesem Fall. Sie fragten mich für eine befreundete Familie um Rat.  

Was war passiert?

Heiko und Annett sind verheiratet haben 2 gemeinsame Kinder, beide arbeiten als Angestellte und haben sich 2016 ihren Traum vom eigenen Häuschen erfüllt.

Beide verdienen ganz gut. Er ist Verkaufsstellenleiter und bekommt ca. 3.000 € Netto, Annett ist Kindergärtnerin und verdient 1.400 € Netto.

Und dann das! - 10.Februar 2017

Heiko erleidet auf Arbeit einen Schlaganfall. Nach Behandlung im Krankenhaus und versuchter Reha ist er  pflegebedürftig. Pflegegrad 3 wird festgesetzt.

Da Annett aus finanziellen Gründen ihren Job nicht aufgeben kann, muss er im Pflegeheim untergebracht werden. Der Pflegeheimplatz kostet 2.530 € monatlich. Davon übernimmt die gesetzl. Pflegepflichtversicherung 1.262 €. Heiko muss 1.268 € selbst zuzahlen.

Annett wird als Betreuerin für Heiko gerichtlich bestellt. Sie unterliegt der Rechenschaftspflicht dem Gericht gegenüber und den weiteren Regelungen des BGB.

Die Zuzahlung für den Pflegeheimplatz wird derzeit durch die private BU-Rente mit 750 € und durch die gesetzliche Erwerbsminderungs-Rente gerade so gedeckt.

Weil die BU-Rente zum 60. Lebensjahr endet, muss bis zum Rentenbeginn (67 Jahre ) Kapital in Höhe von ca. 70.000 € aus Sparvermögen aufgebracht werden.

Annett kündigt aus finanziellen Gründen die Fondsgebundene Rentenversicherung, um auch die Raten zu sparen.

Das Depotkonto war eigentlich dafür gedacht, dass zum Rentenbeginn genug Geld angespart ist, um den Kredit abzulösen. Nun muss dieses Depotkonto aufgelöst und mündelsicher angelegt werden (§§ 1806 BGB). Damit stehen zum 60. Lebensjahr von Heiko bei angenommen 0,5% eff. Zins rund 61.000 € zur Verfügung. Aber auch nur, wenn Annett es schafft, die 200 € monatlich weiter zu sparen.

Zum 60. Geburtstag von Heiko löst Annett ihre eigene Rentenversicherung auf, um die Zuzahlung im Pflegeheim zu decken.

Eigentlich wollten die Beiden ohne Kredite in Rente gehen. Aktuell sind bei der Bank noch 195.938 € offen.

Sie reduziert auf 1% Tilgung, um irgendwie „über die Runden zu kommen“, damit sind zum Rentenbeginn noch 144.052 € Restschuld.

 Alle Reserven sind bis zum Rentenbeginn aufgebraucht.  

 Annett weiß heute schon, dass sie das Haus verkaufen muss.  

 Was hätte man tun können?  - Nun nicht mehr viel!  

Bevor dies passiert ist, hätten die Beiden mit einer Vorsorgevollmacht die gerichtliche Betreuung, damit verbundene Rechenschaftspflicht und weiteren Regelungen des BGB vermeiden können.  

Damit hätte bspw. das Depotkonto bestehen bleiben können.

Damit hätte Annett wesentlich mehr Kapital zur Verfügung gehabt, um den Kredit zu tilgen oder andere Ausgaben, wie die Zuzahlung im Pflegeheim, zu bestreiten.

Desweiteren fehlt  hier eine bedarfsgerechte Beratung durch den vorab tätigen Finanz(be)rater.

Das eine BU-Rente von 750 € bis zum 60. Lebensjahr nicht ausreichend ist, sieht man ohne Experte zu sein. Auch die Todesfallabsicherung passt nicht zur familiären und finanziellen Situation.

Ich habe dann Annett gefragt, ob ihr Finanz(be)rater mit ihnen darüber gesprochen hat?  

Sie sagte: klares NEIN. „…Er war im November 2016 das letzte Mal da. Wir saßen im neuen Haus und sprachen über alle Verträge, weil wir ja nun das Haus gekauft hatten. Wohngebäude und Hausrat wurden angepasst, aber den Rest sagte er "das passt schon noch…“

Sie erzählte mir dann noch von der ganzen Bürokratie und Buchhaltung, die sie gegenüber dem Gericht ablegen muss und wie sehr sie es belastet.  

Und sie fragte mich dann: “… weiss sowas mit dieser Vollmacht und den Auswirkungen nicht jeder Finanzberater?...“

Ich sagte ihr: Na eigentlich sollte es jeder guter Berater wissen und wenigstens mal ansprechen.  

Sprich Du mich gern an, wenn Dein Berater es nicht tut.

Weitere Informationen, was zu diesem Thema wichtig ist, findest Du hier auf der Homepage oder auf einer der nächsten Infoveranstaltungen in verschiedenen Städten.

Verkehrsunfall  - November 2016:

Auf dem Weg zu einem Beratungstermin bin ich 2x einem Rettungswagen begegnet. Und immer wieder die bange Frage, was ist passiert. Hoffentlich nicht...

… und dann 14:20 Uhr  ruft mich ein Kunde an. " ... meine Frau wurde von einem Auto angefahren und in die Klinik gefahren, liegt jetzt auf der Intensivstation... .

Können Sie mir helfen, was soll ich jetzt machen?..."
Ich: "...Klar ich melde mich sofort, wenn ich im Büro bin."

Zurück im Büro 16:10 Uhr:

Kundenakte Check: ...
Krankentagegeld: Schaden gemeldet Unterlagen sind unterwegs.
Unfallversicherung: Schaden gemeldet, Unterlagen unterwegs.
BU: vorhanden, incl. AU-Klausel
Vorsorgevollmacht und Notfall-Plan vorhanden: Der Ehemann kann vollumfänglich handeln

Kunde angerufen 16:30 Uhr: alles in die Wege geleitet.
Kunde erleichtert; Aussage vom Arzt - sie wird wieder gesund
Steffen: auch erleichtert

Arbeitsunfall und die Folgen für die ganze Familie

Im September 2016 erfuhr ich von dieser leider wahren Geschichte.

Eine Familie, verheiratet, 2 Kinder. Christian arbeitet in einer Maschinenbaufirma. Seine Frau Kerstin ist angestellte Physiotherapeutin.

Vor ungefähr 4 Jahren macht sich Kerstin mit einer eigenen Praxis selbständig. Dazu mietet sie Räume an und nimmt einen Firmenkredit auf in Höhe von 50.000 €, um die Praxis mit der notwendigen Technik einzurichten (Behandlungsliegen, Ultraschalltechnik usw.).

Vor 2 Jahren passiert es. Christian hat einen schweren Arbeitsunfall. Er stürzt vom Gerüst aus 7,5 Metern in die Tiefe. Die Folge, 100% behindert  - geistig und körperlich.

Nun steht Kerstin allein da, mit den Kindern und der Praxis. Sie kümmert sich aufopfernd um Ihren Mann, der inzwischen im Pflegeheim lebt, um die Kinder und versucht mit aller Kraft die Praxis am Leben zu erhalten.

Zuerst bekommt Christian einen gerichtlichen Betreuer zugewiesen, da die Beiden es versäumt hatten, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. Dieser kümmert sich um alle Angelegenheiten und kostet die Familie für seine Tätigkeit ca. 1.500€. Inzwischen hat nun Kerstin die gerichtliche Betreuung für Christian übernommen.

Wie sieht es finanziell aus? Christian ist gesetzl. krankenversichert, soweit okay. Die Berufsgenossenschaft zahlt monatlich 900 € BG-Rente, die private Berufsunfähigkeitsversicherung nochmal monatlich 800 €. Auch die Unfallversicherung hat 250.000 € Vollinvaliditätssumme ausgezahlt.

Und doch ein riesen Problem. Kerstin schafft es nicht, die Praxis aufrecht zu erhalten. Die monatlichen Raten für den Firmenkredit sind einfach zu hoch.

Als Betreuerin verwaltet sie zwar das Geld Ihres Mannes, nur kann sie trotzdem nicht frei entscheiden. Sie braucht die Zustimmung des Gerichts. Sie fragt beim Betreuungsgericht an, ob sie sich 42.000€ aus dem Vermögen Ihres Mannes entnehmen dürfe, um den Firmenkredit zurück zu zahlen und damit monatlich „Luft“ zu bekommen.

Das Gericht entschied dagegen. Sie darf das Geld lediglich für ihn ausgeben.

Im Sinne von Christian ist dies bestimmt nicht und doch ist es rechtlich richtig.

Inzwischen hat Kerstin für sich eine Vorsorgevollmacht erstellt, damit Ihre Bevollmächtigten für sie handeln können.



 
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