Informationen & Regelungen im Ausland
Organspende - JA oder NEIN?
Diese Frage hast Du Dir wahrscheinlich auch schon mal gestellt. Richtig oder falsch gibt es nicht. Einen wichtigen Hinweis, aus eigener Erfahrung, möchte ich Dir geben.
Entscheide Dich!
Überlasse die Antwort auf diese Frage in dieser Situation nicht Deinen Liebsten? Sie werden diese quälende Frage, "...hab ich es richtig entschieden?" nie wieder los. Mir selbst ging es 2010 genauso.
In Deutschland gilt aktuell diese Regelung:
Organe und Gewebe dürfen nur dann nach dem Tod entnommen werden, wenn Du zu Lebzeiten zugestimmt hast. Liegt keine Entscheidung vor, werden Deine Angehörige gefragt und müssen entscheiden. Die sogenannte Entscheidungslösung. Daher glaub mir, übernimm bitte die Verantwortung für Dich und Dein Leben und entlaste Deine Familie.
Wenn Du Dich entschieden hast, fülle einen Organspendeausweis aus.
Das geht einfach, kostenlos und online.
Klicke dafür einfach hier auf den Button:
Während in Deutschland die Entscheidungslösung gilt, haben andere Länder unterschiedliche gesetzliche Regelungen der Organ- und Gewebespende. Sie regeln, wann und unter welchen Umständen die Organe oder Gewebe einer verstorbenen Person entnommen werden dürfen.
Das betrifft Dich genau dann, wenn Du im Ausland bist beruflich oder im Urlaub, weil:
bei Auslandsaufenthalten gilt die Regelung des jeweiligen Landes!
Die Regelung der Organ- und Gewebespende gilt in der Regel nicht nur für die Staatsangehörigen des jeweiligen Landes, sondern für alle Menschen, die sich in dem Land aufhalten.
Das bedeutet: Wenn eine Person im Ausland verstirbt, wird sie nach der gesetzlichen Regelung des jeweiligen Landes behandelt, nicht nach der des Heimatlandes.
Häufig gilt eine der folgendene Regelungen:
Erweiterte Zustimmungslösung: Bei der erweiterten Zustimmungslösung können nur dann Organe und Gewebe entnommen werden, wenn die verstorben Person aktiv zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt hat. Falls keine Dokumentation der Entscheidung der verstorbenen Person vorliegt, werden die nächsten Angehörigen oder Bevollmächtigten im Fall der Fälle gebeten, im Sinn der verstorbenen Person über eine Organ- und Gewebespende zu entscheiden.
Dies gilt in: Dänemark, Irland, Island, Litauen, Rumänien, Schweiz, Vereinigtes Königreich (Nordirland)
Entscheidungslösung: Hier sollen die Bürgerinnen und Bürger regelmäßig mit neutralen und ergebnisoffenen Informationen versorgt werden, damit sie eine sichere Entscheidung für oder gegen die Organ- und Gewebespende treffen können.
Dies gilt in: nur in Deutschland!!!
Widerspruchlösung: Hat die verstorbene Person einer Organspende zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen, zum Beispiel in einem Widerspruchsregister, können Organe zur Transplantation entnommen werden.
Dies gilt in: Belgien, Bulgarien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Vereinigtes Königreich (England, Wales und Schottland)
Um sicher zu gehen, dass Deine Entscheidung im jeweiligen Ausland auch akzeptiert wird, musst Du Deinen Organspendeausweis in der jeweiligen Landesprache bei Dir tragen. Dies solltest Du also vor Urlaubsantritt oder beruflichen Aufenthalt unbedingt machen.
Auch das geht schnell, einfach, kostenlos und online.
Klicke dafür einfach hier auf den Button:
Deinen Organspendeausweis legst Du am Besten zu Deinen Personalausweis, Reiseunterlagen oder Krankenkassenkarte.
Um vollständig auf der sicheren Seite zu sein, erstellst Du Deine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung auch, damit die Menschen, die Dir am Liebsten sind, für Dich handeln dürfen.
Dies geht hier am Einfachsten für Dich.
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